Förderung für (E)-Lastenräder in Deutschland

Entdecke hier die verschiedenen Fördermöglichkeiten für E-Bikes, E-Roller, Lastenräder, E-Lastenräder und Cargobikes.

Du bist freiberuflich tätig, Teil eines Unternehmens, einer Hochschule, eines Krankenhauses oder einer Kommune? Entscheide dich für ein klimafreundliches Fortbewegungsmittel und freue dich über die Unterstützung vom Land Baden-Württemberg.

Neu hinzugekommen ist die Förderung für junge Leute zwischen dem Alter von 15 und 21. 

  • Förderung in Bundesländern

    Förderung in Bundesländern, Kommunen und Städten

    Neben dem Bund und den Bundesländern fördern auch viele Kommunen und Städte wie Friedrichshafen, Ravensburg, Lindau, München, Stuttgart oder Heidelberg den Kauf eines (E)-Lastenrades.

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  • Barrierefreiheit

    Förderprogramm Barrierefreiheit für alle

    Das Programm der Aktion Mensch "Barrierefreiheit für alle" stellt im Rahmen seiner Mikroförderungen Mittel von bis zu 5.000,00€ bereit, um die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die finanzielle Unterstützung zielt darauf ab, den Zugang zu modernen und barrierefreien Fortbewegungsmitteln zu erleichtern. Förderbar sind E-Lastenräder mit einem Antrieb von bis zu 25km/h, die speziell für die Beförderung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität konzipiert sind. Der Antrag muss von einer gemeinnützigen Organisation gestellt werden, die sich nachweislich aktiv für die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen einsetzt.

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  • Bundesamt

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Antragsberechtigte sind:

    - Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige).

    - Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen).

    Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen (z. B. kommunale Eigenbetriebe) und Vereine.

    Förderfähige E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion folgende Anforderungen erfüllen.
    Sie müssen

    - Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind.

    - mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

    - ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.

    - serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein.

    Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.

    Weitere Infos

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*Gültig für 3 Monate ab Erhalt und ab einem Bestellwert von 100€ - Keine Barauszahlung - Onlinegutschein - Nicht in unseren Filialen einlösbar

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